Hinweisgeberschutzgesetz

 

Schützen Sie
Ihr Unternehmen

Warum ist das Hinweisgeberschutzgesetz eine Chance für Ihr Unternehmen?

Das neue Gesetz bietet allen Hinweisgebern eine gesicherte Anonymisierung bei der Meldung von Hinweisen über Missstände innerhalb des Unternehmens. Eine eigene Meldestelle kann diese Hinweise entgegennehmen und so die Missstände intern ansprechen und beheben, ohne dass diese behördlich bekannt werden.

Somit schützen Sie mit kleinem Aufwand Ihr Unternehmen vor negativen Folgen durch extern abgesetzte Meldungen durch Hinweisgeber.

Setzen Sie den Hinweisgeberschutz mit uns richtig um.

Um den Schutz von hinweisgebenden Personen nach Maßgabe des Gesetzes zu gewährleisten, muss jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine eigene Meldestelle einrichten. Jedoch empfehlen wir auch kleineren Unternehmen die Einrichtung einer solchen Meldestelle.

Die Meldestelle muss eine vertrauliche Meldung durch fachkundiges Personal ermöglichen. Dabei muss sie mindestens folgende Meldevorgänge unterstützen.

  • Schriftliche Meldung (Post, Mail)
  • Telefonische Meldung
  • Persönliche Meldungen im Vieraugen-Gespräch


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Was muss das Personal der Meldestelle mitbringen?

Jede Person, welche für die Tätigkeit an der Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, muss die Fachkunde im entsprechenden Gesetz vorweisen können. Zusätzlich ist eine Verpflichtung nach der Schweigepflicht im Sinne des §203 StGB unumgänglich.

Achtung Datenschutz!

Gerade bei diesem Thema ist auch der Datenschutz eine wichtige Komponente.  Denn eine solche Meldestelle kommt unweigerlich mit sensiblen personenbezogenen Daten in Berührung. Spätestens seit der Billigung von Schadensersatzklagen auf Grund von Datenschutzverstößen, lauert hier eine erhöhte Gefahr für Unternehmen.

Gerade deshalb wird der Datenschutzbeauftragte als geeignete Meldestelle angesehen, da er bereits in seinem Alltag das Thema der Geheimhaltung praktiziert.

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